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Personalabbau / Personalrestrukturierungen

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Umsetzung

Rechtsgebiet:
Personalabbau / Personalrestrukturierungen
Stichworte:
Personalabbau, Personalrestrukturierungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Steuerung

Die Personalrestrukturierungsmassnahmen sollen transparent, effizient und schnell ablaufen.

Ressourcen

Für die Umsetzung der Personalabbau-Massnahmen stehen HR-Spezialisten und Rechtsberater zur Verfügung; sie werden je nach Ausmass und Schwierigkeit der Massnahmen eingesetzt.

Entlassung

Vorbereitung

Die Personalrestrukturierung muss gut geplant und vorbereit sein:

  • Personell: Kündigung ist Chefsache
  • Terminlich: ideales Datum festlegen
  • Formelles: Kündigungsschreiben vorbereiten
  • Kommunikation: Pressecommunique entwerfen
  • uam.

Feststellungen

  • Es ist heute beinahe Alltag, dass die Unternehmen den beabsichtigten Personalabbau offensiv und öffentlich bekanntmachen und konsequent durchführen.
  • Ein Problem für die Kommunikation besteht, da wo die Nachfrage fortlaufend wegbricht, sodass das Unternehmen in mehreren Entlassungswellen (beinahe rollend) den Personalbestand zu reduzieren muss.

Personalentscheid

Bei jedem Personalabbau müssen natürlich die personellen Entscheide getroffen werden:

  1. Quantitativ des Personalabbaus
    • Anzahl der zu entlassenden Personen
  2. Funktionaler Aspekt
    • Abbau linear in allen Chargen, d.h. von der Chefetage bis zum ausführenden Personal
    • Abbau schwerpunktmässig und/oder bedarfsbezogen
  3. Qualitativ des Personalabbaus
    • Abbau des Unfähigen vor dem Fähigen
    • Abbau des weniger Leistungswilligen vor dem Leistungswilligeren
    • Abbau des nicht Ertragsreichen vor dem Ertragsreicheren
    • Abbau des weniger einen Mehrwert für die Unternehmung stiftenden vor dem Mitarbeiter, welcher für das Unternehmen einen höheren Mehrwert generiert
    • usw.
  4. Zeitpunkt des Personalabbaus bzw. der Entlassung
    • Alle Betroffenen auf einen bestimmten Zeitpunkt (betrieblich-operativ bedingt)
    • Unterschiedlich, nach den jeweiligen arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen auf den nächstmöglichen Termin (baldmöglichster Kostenabbau)

Chefs: Aber Vorsicht!

Der Personalabbau-Entscheid ist für jeden Chef nicht nur emotional schwierig, sondern ist in seinem Vollzug auch von seiner funktionalen Einstufung und seiner Vernetzung abhängig:

  • Minderbefähigte, wenig Leistungswillige oder für das Unternehmen nicht Mehrwert stiftende Mitarbeiter sind oft gut oder sogar besser vernetzt und können ihre Entlassung im Hintergrund verhindern.
  • Der Mehrwert eines Arbeitnehmers für das Unternehmen ist eine permanent wichtige Frage, nicht nur beim Personalabbau, sondern bereits bei der Anstellung und auch während des Arbeitsverhältnisses, wobei massgebend sind:
    • Anforderungen aus dem Stellenprofil
    • passende Erfahrungen
    • Soft Skills
    • Ggf. Führungskompetenzen
    • Leistungsausweise
    • Interessante Erfolge
    • etc.
  • Schauen Sie, dass die Betriebsfähigkeit Ihrer Abteilung trotz der personellen Umwälzungen stets erhalten bleibt und den Kunden ein hervorragendes Produkt (bzw. eine Dienstleistung) nach Preis, Termin und Qualität geboten werden kann.

Weiterführende Informationen

Wertvolle Hinweise zur sozialverträglichen Umsetzung der Entlassung finden Sie unter:

Entlassung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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