Nicht jede organisatorische Massnahme ist erlaubt. Der Arbeitgeber muss sicht gut überlegen,
- was er wem wann wie mitteilt;
- welche Personalmassnahme er beim wem anwendet;
- welche Massnahme ihm welche organisatorischen oder finanziellen Erfolge beschert (keine Alibiübungen!).
Zwangsferien?
Zulässigkeit: | |
– als Betriebsferien: | Ja |
– als tageweiser Ferienbezug: | i.d.R. nein, da Erholungsgedanken nicht verwirklicht ist |
Vorankündigung: | Rechtzeitig, mindestens 2 Monate im Voraus |
Rücksichtnahme: | Soweit möglich |
Kompensation von Überstunden?
Zulässigkeit: | |
– Kompensationsrecht in Arbeitsvertrag: | Zulässig |
– Keine Vertragsklausel: | Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig |
Treuepflicht des Arbeitnehmers: | |
– Allgemein: | Für Kompensation nicht anrufbar |
– Notsituation Wirtschaftskrise: | Verweigerung kann Verstoss gegen Treuepflicht sein |
Anordnung von Kurzarbeit?
Zulässigkeit: | Ja |
Zustimmungsnotwendigkeit der Arbeitnehmer: | Ja |
Verweigerung durch Arbeitnehmer: | Nicht sinnvoll, da Kurzarbeit der Erhaltung von Arbeitsplätzen dient |
Unzulässigkeit: | Gegenüber Lehrlingen und gekündigten Arbeitnehmern |
Sozialplanpflicht?
Gesetzliche Regelung: | Nein |
Pflicht zur Sozialplanunterbreitung: | Nein |
Grundlage: | Goodwill des Arbeitgebers |
Weiterführende Informationen: | www.sozial-plan.ch |
Nichtzahlung Lohn?
Reaktion des Arbeitnehmers: | Zahlungsaufforderung (Mahnung) |
Abhängigmachung Leistung von Zg.: | Zulässig |
Arbeitsniederlegung: | Nach weiterer Zahlungsverweigerung zulässig |
Frühpensionierung wider Willen?
Zulässigkeit: | Ja |
Arbeitslosentaggeld-Anspruch: | Ja, für Differenz-Betrag zwischen neuem Einkommen und ursprünglichem Lohn. |
Doppelverdiener-Entlassung?
Zulässigkeit: | Unzulässig, wenn Doppelverdienerstatus einziges Entlassungskriterium ist |
Vorwurf: | Verletzung des Gleichstellungsgesetzes |
Risiko für Arbeitgeber: | Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung |
Betriebsverkauf?
Übergang der Arbeitsverhältnisse: | Ja |
Kündigungsrecht des Arbeitnehmers: | Ja |
Weiterführende Informationen: | www.betriebsuebernahme.ch |
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