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Personalabbau / Personalrestrukturierungen

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Was darf der Arbeitgeber und was nicht?

Rechtsgebiet:
Personalabbau / Personalrestrukturierungen
Stichworte:
Personalabbau, Personalrestrukturierungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht jede organisatorische Massnahme ist erlaubt. Der Arbeitgeber muss sicht gut überlegen,

  • was er wem wann wie mitteilt;
  • welche Personalmassnahme er beim wem anwendet;
  • welche Massnahme ihm welche organisatorischen oder finanziellen Erfolge beschert (keine Alibiübungen!).

Zwangsferien?

Zulässigkeit:
– als Betriebsferien: Ja
– als tageweiser Ferienbezug: i.d.R. nein, da Erholungsgedanken nicht verwirklicht ist
Vorankündigung: Rechtzeitig, mindestens 2 Monate im Voraus
Rücksichtnahme: Soweit möglich

Kompensation von Überstunden?

Zulässigkeit:
– Kompensationsrecht in Arbeitsvertrag: Zulässig
– Keine Vertragsklausel: Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig
Treuepflicht des Arbeitnehmers:
– Allgemein: Für Kompensation nicht anrufbar
– Notsituation Wirtschaftskrise: Verweigerung kann Verstoss gegen Treuepflicht sein

Anordnung von Kurzarbeit?

Zulässigkeit: Ja
Zustimmungsnotwendigkeit der Arbeitnehmer: Ja
Verweigerung durch Arbeitnehmer: Nicht sinnvoll, da Kurzarbeit der Erhaltung von Arbeitsplätzen dient
Unzulässigkeit: Gegenüber Lehrlingen und gekündigten Arbeitnehmern

Sozialplanpflicht?

Gesetzliche Regelung: Nein
Pflicht zur Sozialplanunterbreitung: Nein
Grundlage: Goodwill des Arbeitgebers
Weiterführende Informationen: www.sozial-plan.ch

Nichtzahlung Lohn?

Reaktion des Arbeitnehmers: Zahlungsaufforderung (Mahnung)
Abhängigmachung Leistung von Zg.: Zulässig
Arbeitsniederlegung: Nach weiterer Zahlungsverweigerung zulässig

Frühpensionierung wider Willen?

Zulässigkeit: Ja
Arbeitslosentaggeld-Anspruch: Ja, für Differenz-Betrag zwischen neuem Einkommen und ursprünglichem Lohn.

Doppelverdiener-Entlassung?

Zulässigkeit: Unzulässig, wenn Doppelverdienerstatus einziges Entlassungskriterium ist
Vorwurf: Verletzung des Gleichstellungsgesetzes
Risiko für Arbeitgeber: Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung

Betriebsverkauf?

Übergang der Arbeitsverhältnisse: Ja
Kündigungsrecht des Arbeitnehmers: Ja
Weiterführende Informationen: www.betriebsuebernahme.ch

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