LAWINFO

Personalabbau / Personalrestrukturierungen

QR Code

Sozialplan und Personalabbau

Rechtsgebiet:
Personalabbau / Personalrestrukturierungen
Stichworte:
Personalabbau, Personalrestrukturierungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zum Thema Sozialplan ist folgendes festzustellen:

  • Der Sozialplan ist gesetzlich nicht vorgesehen
  • eine Sozialplanpflicht besteht damit nicht
  • Ein Sozialplan wird von Grossunternehmen oft gewährt
    • fakultativ
    • aufgrund GAV
    • zur Vermeidung von Härtefällen
  • ein Sozialplan muss finanziert werden (können)
  • ein Sozialplan darf bei Überschuldungsgefahr wegen seiner Anfechtbarkeit (SchKG 285 ff.) nicht geschlossen werden
  • ein Sozialplan darf nicht nur Imagepapier sein, sondern soll den zu entlassenden Mitarbeitern die wirtschaftlichen und/oder persönlichen Nachteile der Entlassung mildern.

Weitere Informationen zum Thema Sozialplan finden Sie unter www.sozial-plan.ch

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.